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Anrechnung früherer Lernleistungen (AfL)

Haben Sie in einem Bereich Vorwissen? Gerne prüfen wir kostenlos Ihre Unterlagen, gemäss Ablauf auf dieser Seite.

Was ist AfL?

Lernleistungen, welche bereits früher erworben wurden, prüfen wir mittels Unterlagen und erstellen eine schriftliche Übersicht. Daraus geht hervor ob ein Kursdispens oder in Ausnahmefällen ein finanzieller Rabatt möglich ist.

Es gelten ausschliesslich in der Vergangenheit liegende Lernleistungen. Parallel besuchte Stunden und Inhalte zum gleichen Ausbildungsziel, sind nicht zulässig und nicht Gegenstand dieser AfL.

Wichtig! Es gelten nur Kopien von Dokumenten welche auf Ihren Namen in deutscher Sprache ausgestellt wurden (Diplome, Zertifikate, Ausbildungsnachweise, Stunden- und Inhaltsbestätigungen).

Eigene Darstellungen, Prospekte und Werbeflyer gelten nicht als Dokument und werden nicht berücksichtigt. Verwendete Unterlagen werden einige Jahre archiviert und nicht mehr zurück gesendet.

Für medizinische Abschlüsse ausserhalb der Schweiz ist das SRK (Schweizerische Rote Kreuz) zuständig.

Welche Unterlagen sollen eingesendet werden?

Die Anrechnung früherer Lernleistungen (AfL) erstellen wir kostenlos und senden diese per E-mail zu, sofern Antrag und Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Die Anrechnung gilt nur mit Unterschrift der Schulleitung und für Biomedica Zürich.

Ablauf

1. Korrekten Antrag auf dieser Seite anwählen, ausfüllen und absenden

2. Dokumente/Unterlagen gemäss Angaben (siehe unten) scannen und im pdf-Format mailen: marina.tobler@biomedica.ch

Bei mehreren Berufs-Abschlüssen, pro Abschluss eine pdf Datei erstellen. Keine jpeg-Dateien!

Beispiel: Frau Muster hat einen Berufsabschluss als Drogistin EFZ und eine Weiterbildung im Bereich Kommunikation gemacht. Sie sendet nun folgendes ein:
1 Scan mit dem Ausweis Drogistin EFZ und 1 Scan mit der Bestätigung im Bereich Kommunikation (das sind evtl 1-3 Seiten, aber in einem Scan)

Zugelassene Dokumente

  • Diplom
  • Fähigkeitsausweis (EFZ)
  • Berufsattest (EBA)
  • Fachausweis (FA)
  • Ausbildungsnachweis/Bestätigungen
  • SRK Zertifikat bei medizinischen Abschlüssen aus dem Ausland
     

Dokumente sollen folgende Angaben beinhalten

  • Ihren Namen und Vornamen
  • Ausbildungsinhalt
  • Adresse / Logo der Ausbildungsstätte, evtl Stempel/Unterschrift/Datum der Ausstellung
  • Zeitraum der Ausbildung (von-bis-Datum)
  • Stundeneinheit 60 Minuten oder 45 Lektionen / Stundentotal
  • Wir beurteilen nicht nur die Stunden, sondern auch den Praxisbezug. Bsp.: Wurde vor 30 Jahren ein Pflegeberuf abgeschlossen, aber nie darauf gearbeitet, hat dies auf die AfL einen Einfluss)

Nicht berücksichtigt werden

  • Originaldokumente / per Post zugestellte Papiere, fotografierte Dokumente jpeg (bitte nur als pdf)
  • Mehrere Dokumente auf einer A4-Seite
  • Eigene Zusammenstellungen (z.B. Lebenslauf u.Ä.), Kursprogramme oder Stundenpläne
  • Parallel besuchte Kurse / Ausbildungen, noch nicht absolvierte Kurse

AfL Reglemente

Das AfL-Reglement spiegelt den Rahmen der Anrechnungsmöglichkeiten und dient der Orientierung.


Berufsabschlüsse, welche bei der OdA AM oder OdA KT als Gleichwertig / Äquivalent gelten, werden nicht berücksichtigt, da keine Anrechnung durch die Bildungsanbieterin nötig ist. Im Zweifelsfall geben wir gerne Auskunft.

AfL-Hilfsunterlagen anfordern / Vorbereitung auf die Prüfungen

AfL-Angebot annehmen / umsetzen

Möchten Sie unser AfL-Angebot annehmen und umsetzen? Damit Sie sich optimal vorbereiten können, stellen wir gerne Hilfsunterlagen in einem E-Klassenzimmer auf unserem Campus zur Verfügung. Den Zugang erhalten Sie, nach dem Sie die Unterlagen angefordert haben. Bitte hier anwählen.