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Stipendien und Fördergelder

Hier zum Nachlesen: Unterstützung durch temptraining und Infos zur Subjektfinanzierung vom Bund (SBFI) nach absolvierter HFP.

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Durchführung garantiert
Wenige Plätze verfügbar
Ausgebucht/Warteliste

Stipendien durch temptraining / Fördergelder Bundesbeiträge

 

Stipendien
Die Biomedica ZH ist  bei temptraining registriert. Auf der temptraining-Seite unter Bildungsanbieter Biomedica Zürich GmbH sind diverse Kurse aufgeführt. Die Liste wird immer wieder nachgeführt. Sollte ein Kurs von uns fehlen, kann temptraining dennoch angefragt werden, da wir als Bildungsanbieterin registriert sind.

Ob einem Antrag stattgegeben wird, bitte persönlich klären.
Wir empfehlen weitere allfällige Ansprüche auf Stipendien bei der Gemeinde, beim Kanton oder bei Stiftungen zu prüfen.


Bundesbeiträge nach dem HFP-Abschluss
Absolvierende von vorbereitenden Kursen, welche eine eidgenössische Prüfung ablegen, können – unabhängig vom Prüfungserfolg – Bundesbeiträge beantragen. Voraussetzungen:
- der Wohnsitz befindet sich in der Schweiz
- die Kurse stehen im Jahr des Kursbeginns auf der SBFI-Meldeliste (die Kurse der Biomedica ZH wurden jährlich gemeldet/kontrolliert)
- die Kurse haben nach dem 1. Januar 2017 begonnen*
- die Kurse wurden nicht kantonal subventioniert
- die Kursrechnungen liegen maximal 7 Jahre zurück
- Berücksichtigter Minimalbetrag: CHF 1'000.--
- Berücksichtigter Maximalbetrag: CHF 21'000.-- (für die max. mögliche Rückerstattung von 50% = CHF 10'500.—)

Wir empfehlen nur grosse Beträge einzusenden – zum Bsp. Kurse der Fachrichtung.

*Die Zahlung der Kursgebühren kann auch vor dem 1. Januar 2017 erfolgt sein. Haben bei modularen Prüfungen einzelne Module vor dem 1. Januar 2017 und einzelne Module nach dem 1. Januar 2017 begonnen, können Absolvierende für die Module mit Beginn nach dem 1. Januar 2017 Bundesbeiträge beantragen, sofern diese Module einzeln von den Kursanbietern verrechnet und nicht kantonal subventioniert wurden. 

ABLAUF nach absolvierter HFP: bei der Schule die Zahlungsbestätigung anfordern. Diese kann hier (weiter unten) mit wenigen Klicks bestellt werden.

Das zuständige Amt ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).

 

Vorfinanzierung?

Wir erachten es als einen wunderbaren Ansporn, das Studium zu beenden, mit der Gewissheit, danach einen Teilbetrag vom Bund zurückzuerhalten. Bei einer Vorfinanzierung fliesst das Geld jedoch gleich wieder an den Finanzierer weg. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen und dem Verständnis, dass es im Leben oft anders kommt als geplant, möchten wir mit niemandem deswegen in eine unglückliche Situation geraten. Bei einem Ausbildungsabbruch oder bei einer Pause, könnten der Schule gegenüber aufgrund einer Vorfinanzierung plötzlich Schulden entstehen. Dieses Risiko einzugehen, erachten wir für beide Seiten als zu belastend.

Unser System erlaubt es den Studierenden, das Tempo der Kurse nach Ihren Möglichkeiten und ohne Druck zu absolvieren. Pausen können eigenständig eingebaut und der Fahrplan nach den vorhandenen Ressourcen organisiert werden. Die Studierenden konnten in den letzten drei Jahrzehnten mit diesem System die Ausbildung berufsbegleitend finanzieren. Ein offenes Gespräch, professionelle Beratung, Ratenzahlungen und gutes Einteilen der Kursbuchungen können hilfreich sein.