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Vereinbarungen anwählen und Praktikant:in werden

Bevor das Praktikum gestartet werden kann, müssen die beiden Verträge/Vereinbarungen angewählt werden. Danach wird der "Praktikanten-Status" hinterlegt, der Zugang zum E-Klassenzimmer M6 ist offen und das Praktikum kann gestartet werden.

Der Start in das Praktikum

Die zwei aufgeführten M6-Vereinbarungen/Verträge anwählen, lesen und per Knopfdruck absenden. Beide Vereinbarungen sind obligatorisch und regeln z. Bsp. den Versicherungsschutz. Damit die Handhabung einfach bleibt, können hier beide M6-Vereinbarungen wie bei einer Kursanmeldung angewählt werden. Es muss nichts Zusätzliches eingesendet werden. Der Empfang wird von uns mit einer Mail bestätigt.

Wichtig für das Arbeiten in der Praxis

Die Arbeit der Praktikant:innen darf den Patienten:innen NICHT unter der ZSR-Nummer von Therapierenden abgerechnet werden! Arbeit am Patient/der Patientin, welche durch Praktikant:innen ausgeführt wurde, muss kostenlos oder separat als Praktikant:innen-Einsatz deklariert und abgerechnet werden (nicht über die Krankenkasse). Therapeut:innen riskieren sonst die Praxisbewilligung/ Krankenkassen-Zulassung.

Praktikant:innen der Biomedica Zürich dürfen ausschliesslich in der Biomedica Schulpraxis geprüft werden. Prüfungen in einer externen Praxis sind nicht zulässig.

An einer externen Praktikumsstelle dürfen maximal 80 Stunden Praktikum absolviert werden. Danach ist ein Gesuch um Verlängerung nötig, sofern dies an der gleichen Stelle möglich und gewünscht wird. Das Gesuchsformular ist auf dem Campus und kann der Schulleitung zugesendet werden. Es werden nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet.