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Management (M5)

Plötzlich Unternehmer:in sein...für viele Therapierende ein Traum, der wahr werden kann. Im M5-Modul lernen Sie wie. Eine therapeutische Tätigkeit führt oft zur Selbstständigkeit. Sich selbst und ein Unternehmen führen will geplant und sorgfältig umgesetzt werden.

  

Inhalt Management (M5)

  • Erstellung eines Mini-Businessplans mit Budgetierung (selbstständiges Erarbeiten ausserhalb des Kurses. prüfungsrelevant)
  • Buchhaltungsregeln
  • Praxisführung: Ordnungsregeln, Standards für Datenablage, -Sicherheit und -Aufbewahrung, Patientendokumentation und Berichtsverfassung
  • Marketing für die Praxis
  • Prinzipien zur Auslagerung betrieblicher Tätigkeiten
  • Unternehmensgründung
  • Relevante Aspekte aus OR und ZGB
  • Anstellungsbedingungen, -Voraussetzungen für Mitarbeitende
  • Betreibungsvorgang, Abtretung und Verjährung von Forderungen
  • Berufsrelevante rechtliche Vorgaben wie Berufsausübungsbewilligung, Patientenrecht, Berufsgeheimnis, Datenschutz, Sorgfaltspflicht
  • Verbandslandschaft
  • Steuersysteme der Schweiz (direkte und indirekte Steuern, Mehrwertsteuer, Einkommens- und Vermögenssteuer, Steuererklärung)
  • Versicherungswesen (3-Säulen Vorsorgeprinzip, Personen- und Sachversicherungen)
  • Abrechnungswesen
  • Qualität und Qualitätsentwicklung
  • Patientenrecht
  • Gesundheitsgesetzgebung
  • Gesundheitswesen und Vernetzung (Aspekte des öffentlichen Gesundheitswesen, Aufgabenteilung Bund - Kantone – Gemeinden, öffentliche Gesundheitspolitik und Organisationen, Leistungsbezüger - Leistungserbringer - Versicherer, Aufgaben der Berufsorganisationen etc.)

 

Ziele Management (M5)

Sie

  • planen und organisieren den betrieblichen Ablauf und die notwendige Administration.
  • schätzen aus Kennzahlen und Betriebsverläufen die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens ein.
  • führen transparente Dokumentationen und erstellen Berichte an Dritte.
  • führen die Praxis und wissen, wo man Hilfe holen kann.
  • planen und organisieren ihr Marketing.
  • erstellen ein Qualitätsmanagement für die eigene Praxis.
  • können eingesetzte Massnahmen und deren Wirkungen beurteilen.
  • orientieren sich an der massgebenden Gesetzgebung und halten sich an Vorschriften.
  • integrieren Standards der Berufsverbände, kantonale gesetzliche Anforderungen etc. in das berufliche Handeln.
  • erfüllen innerhalb des Gesundheitswesen mit der Tätigkeit eine dem Beruf angemessene Rolle

 

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