Frühere, vor dem Ausbildungsstart absolvierte Kurse/Ausbildungen,
können zwecks Überprüfung für eine allfällige Teilanrechnung
eingesendet werden.
Die Anrechnung wird aufgrund den gültigen Bestimmungen erstellt. Es gilt immer das aktuelle Reglement.
Wir prüfen
- Inhalt
- Umfang
- Echtheit
- Personifizierung (mit ihrem Namen)
- Zeitspanne des Abschlusses bis heute
- Praxisbezug
- wird schriftlich per Mail/Post zugestellt.
- gilt nur mit Unterschrift der Schulleitung.
- ist nur für Biomedica ZH gültig.
- ist kostenlos.
Zugelassene Dokumente (Kopien/scan)
Bitte nur gut lesbare scans mailen (nicht mehrere Dokumente auf eine A4 Seite scannen!)
- Diplom
- Fähigkeitsausweis (EFZ)
- Berufsattest (EBA)
- Fachausweis (FA)
- Ausbildungsnachweis/Bestätigungen
Dokumenteninhalt
- Ausbildungsinhalt
- Adresse / Logo der Ausbildungsstätte
- Zeitraum der Ausbildung (von-bis Datum)
- Stundeneinheit 60 oder 45 Min.
- Stundentotal
Das geht nicht
- Originaldokumente
- Eigene Zusammenstellungen
- Kursprogramme oder Stundenpläne
- Parallel besuchte Kurse / Ausbildungen
oder Teile davon sind nicht anrechenbar