Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für alle Aus- und Weiterbildungen, welche die Biomedica Zürich GmbH anbietet. Die AGB sind integrierter Bestandteil unserer Anmeldebestätigung.
Anmeldungen / Anmeldeschluss
Die Anmeldungen erfolgen schriftlich per Webseite, Mail, Post oder Fax vor Kursbeginn und sind verbindlich. Diese werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Bei Überbuchung wird eine Warteliste geführt. Anmeldungen für Module ab 35 Stunden, müssen bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn dem Sekretariat vorliegen. Spätere Eingänge werden mit CHF 50.-- Mehraufwandgebühren belastet.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird mit der Kursbestätigung verschickt und ist gemäss vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen. Ratenzahlungen sind bei Beträgen ab CHF 1'000.-- möglich, wobei die Hälfte spätestens zu Kursbeginn beglichen sein muss. Die Ratenzahlungen müssen vor der Anmeldung mit dem Sekretariat vereinbart werden. Auf allfälligen Mahnungen werden Bearbeitungsgebühren von CHF 50.- erhoben.
Abmeldungen, Annullationen und Umbuchungen
In einem Verhinderungsfall durch den Teilnehmenden müssen Umbuchungen oder Abmeldungen bis 30 Tage vor Kursbeginn schriftlich (Post, E-Mail oder Fax) erfolgen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- erhoben. Nach Ablauf dieser Frist gelten folgende Konditionen: Abmeldung weniger als 30 Tage vor Kursbeginn, sind 50 % der Kursgebühr zu bezahlen. Abmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn, ist der Rechnungsbetrag zu 100 % geschuldet. Kursteilnehmende besitzen die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu stellen. Bei der Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmenden fallen CHF 50.- Bearbeitungsgebühren an. Das Nichterscheinen bei Kursbeginn, vorzeitiges Ausscheiden aus laufenden Kursen oder das Versäumen von einzelnen Lektionen hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Schulgeldes zur Folge.
Durchführung und Organisation
Bei ungenügender Teilnehmerzahl behält sich die Biomedica Zürich vor, eine Aus- oder Weiterbildung nicht durchzuführen. Bereits bezahlte Kurskosten werden vollumfänglich zurückerstattet. Allfällige weitere Haftungsansprüche werden ausgeschlossen. Aus organisatorischen Gründen behält sich die Biomedica Zürich vor, Lektionen in Ausnahmefällen zu verschieben. Bei kurzfristigem Ausfall eines Dozierenden kann die Biomedica Zürich einen Dozentenwechsel vornehmen eine Stellvertretung einsetzen oder ein Ersatzdatum bestimmen.
Kursbestätigungen und Zertifikate mit detailliertem Ausbildungsnachweis
Die Kursbestätigungen werden nach erfolgtem Besuch des Kurses von mindestens 80 % der vorgegebenen Kurszeit sowie nach vollständiger Bezahlung der Kursgebühr innerhalb von zwanzig Arbeitstagen nach Modulende zugestellt. Detaillierter Ausbildungsnachweis und/oder Diplom/Zertifikat wird innerhalb eines Monates nach bestandener Gesamtabschlussprüfung (GAP) per Post zugestellt. Eine ausserordentliche Ausstellung eines Ausbildungsnachweises wird auf Wunsch des Studierenden gegen eine Gebühr von CHF 70.-- ausgestellt.
Versicherung und Haftung
Für alle Aus- und Weiterbildungen schliesst die Biomedica Zürich jegliche Haftung für entstandenen Schaden aus. Die Teilnehmenden sind selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Räumlichkeiten der Biomedica Zürich erfolgt auf eigene Gefahr. Weder die Biomedica Zürich noch die Dozierenden haften für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände, welche Eigentum der Studierenden sind.
Programm- und Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen der Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen bleiben vorbehalten.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsverhältnisse ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.
Stand Januar 2011
